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Positivkarten

Positivkarten

Außerhalb der Ortsdurchfahrten der Straßen, für die Hessen Mobil nicht zuständig ist, werden im Rahmen des Anhörverfahrens die beantragten Streckenabschnitte auf Befahrbarkeit aus Sicht des Straßenbaulastträgers überprüft.

Ist z.B. die Tragfähigkeit eines Bauwerkes im Abschnitt nicht ausreichend und somit ein Befahren des Abschnittes nicht möglich, wird der Streckenabschnitt in eine sogenannte "Negativliste" aufgenommen. Gemäß den Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte (RGST 1992) erfolgt die Darstellung aller nicht befahrbaren Streckenabschnitte in der Anlage 3 und tabellarisch.

Wird bei der Durchführung des Transportes ein privates Begleitfahrzeug mit Wechselverkehrszeichenanlage ("BF3"-Fahrzeug) mitgeführt, können zusätzliche Streckenabschnitte freigegeben werden.

Als Visualisierungshilfe finden Sie nachfolgend bis zu einem Gesamtgewicht von 60,0 t in den Stufen bis 36,0 t, bis 48,0 t und bis 60,0 t sowie einer maximalen Transporthöhe von 4,20 m "Positivkarten", in denen sowohl die nur mit BF3-Begleitung befahrbaren Netzknotenabschnitte (orange-farbene Streckenabschnitte = "Gebotsstrecken") als auch die in allen Fällen nicht befahrbaren Netzknotenabschnitte (lila-farbene Streckenabschnitte = "Verbotsstrecken") dargestellt sind.

Bis zu einer bundesweiten Regelung in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und der RGST 1992 ist dieses Serviceangebot von Hessen Mobil kein Ersatz für die tabellarische Auflistung. Wir freuen uns, Ihnen als Verfahrensbeteiligte in Hessen auf Seiten der Antragsteller und Behörden, mit den Positivkarten die Ermittlung des gewünschten Geltungsbereiches vor Antragstellung und das Nachvollziehen des Bescheides nach dessen Zustellen zu erleichtern.

Sollten innerhalb der dargestellten Streckenabschnitte Transportbewegungen erforderlich sein, sind diese bei Antragstellung anzugeben.

Letzte Aktualisierung der Positivkarten am 26.08.2010

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